B9, Grenzübergang Bienwald: Polizei beanstandet bei grenzüberschreitender Schwerverkehrskontrolle zwei Drittel der Fahrzeuge

Landkreis Germersheim, B9, Grenzübergang Bienwald –  Bei einer grenzüberschreitenden Schwerverkehrskontrolle unter Federführung des Schwerverkehrskontrolltrupps des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und unter Beteiligung von neun weiteren Beamten der Polizeidirektion Landau wurden zwölf von 18 kontrollierten Schwerverkehrsfahrzeuge beanstandet.

Insgesamt wurden am Mittwoch (01.06.2016) in der Zeit zwischen 08:30 und 14:30 Uhr von den speziell geschulten Schwerverkehrskontrolleuren 22 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Hauptsächlich wurden technische oder bauliche Mängel beanstandet, zudem war bei einigen Fahrzeugen die zum Teil tonnenschwere Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert und zwei Anzeigen wurden gefertigt da die Betriebserlaubnis auf Grund nicht ordnungsgemäßer Auspuffanlagen erloschen war.

Von ausländischen Fahrzeugführern wurden acht Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 920 Euro erhoben, um die Durchführung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu gewährleisten, da diese Fahrer keinen Wohnsitz im Inland haben.

Vier Berichte wegen Verstößen gegen Sozialvorschriften (z.B. Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten) wurden an das zuständige Bundesamt für Güterverkehr gesandt.

Gegen zwei Fahrzeughalter wird  ein Verfallsverfahren eingeleitet, um den Gewinn aus den unter diesen Umständen nicht zulässigen Transporten abzuschöpfen. In einem Fall wurde ein überlanger Schwertransport ohne Genehmigung durchgeführt und im anderen Fall wurden Autoreifen auf einem Plane- und Spriegel-Auflieger transportiert, obwohl dies unter den vorgefundenen Umständen nicht möglich war, da die zudem unsachgemäß geladenen Reifen die Außenwände derart nach außen drückten, dass eine nicht unerhebliche Überbreite entstanden war. Die errechnete Verfallssumme beläuft sich auf über 2.500 Euro.

Sechs dieser Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt und sie mussten auf dem Parkplatz vor der Grenze stehenbleiben bis der mangelhafte Zustand beseitigt ist.