Keine Abkürzungsfahrten mehr durch die Viernheimer Innenstadt

Poller bleiben ganztägig aufgestellt

Viernheim – Viele Mitbürger ärgern sich zu Recht darüber, dass immer noch zahlreiche –offensichtlich immer mehr- Autofahrer das Fahrverbot in der Innenstadt rücksichtslos missachten. Und dies trotz intensiver Verkehrskontrollen, Hinweisen und Ermahnungen.

Aus diesem Grunde hat sich 1. Stadtrat Jens Bolze nach Ablauf der ersten Testphase  dafür entschieden, die Poller in der Schulstraße ab sofort ganztägig hochzustellen. In Zukunft sollen an jedem Tag der Woche  keine Abkürzungsfahrten mehr durch die Innenstadt möglich sein. Diese Regelung gilt ab morgigen Samstag (14.Mai 2016) nach dem Wochenmarkt.

In den zurückliegenden Monaten hat das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchgeführt. Denn nach wie vor ist das Befahren der ausgewiesenen Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Parken) verboten. Durchfahrtsberechtigt sind lediglich Lieferfahrzeuge (werktags von 6.00 Uhr – 10.00 Uhr), Taxis (aber nur bei Fahrgastbeförderung) sowie Anwohner mit einer Durchfahrtsberechtigung (grüne Karte).Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Doch auffallend viele Verkehrsteilnehmer ignorieren weiterhin die geltenden Vorschriften, fahren und parken wie selbstverständlich in der Fußgängerzone und parken, obwohl es im Umfeld sehr günstige Alternativen zum Parken gibt.

Erster Stadtrat Jens Bolze, zuständiger Dezernent für das Ordnungsamt, macht deutlich:

"Ich bekomme regelmäßig Beschwerden von Fußgängern über zu viel PKW-Verkehr in der Fußgängerzone zu Ohr. Gerade an Wochenenden oder abends nehmen diese Verstöße zu. Viele haben den Eindruck, dass in Viernheim das Verbot zum Befahren der oder Parken in der Fußgängerzone nicht gilt.“

Aufgrund dieser Erfahrungen hat sich der 1. Stadtrat dafür entschieden, die versenkbaren Poller in der Schulstraße künftig nicht nur am Wochenende, sondern jetzt auch durchgehend oben zu lassen.

„Schade, dass man nur auf diese Weise das Einhalten von Verkehrsregeln durchsetzen  kann“,

so Bolze und weiter:

„Wir werden die Wirkung der neuen Regelung ca. 5-6 Wochen beobachten, bewerten und die Einschätzung hierzu natürlich auch im Falle der Realisierung weiterer Poller-Standorte in die dann anstehende Diskussion mit Anliegern einfließen lassen.“

Selbstverständlich können die Poller im Bedarfsfall/Notfall (Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste etc., berechtigte Anwohner/Ärzte) versenkt werden.