„Zukunft Rhein-Main“ für Lärmobergrenze bei Flughafen

Es muss leiser werden

Mainz, Gross-Gerau, Neu-Isenburg, Flörsheim – Um Fluglärm zu mindern und die Lebensqualität in der Region um den Frankfurter Flughafen zu erhöhen, hat die Initiative „Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) jetzt Kriterien für eine wirksame Lärmobergrenze formuliert.

Den entsprechenden Beschluss verabschiedete Initiative bei ihrer Sitzung in Neu-Isenburg. Eine zentrale Forderung von ZRM ist die Fluglärmreduzierung um 0,4 Dezibel pro Jahr, was allein durch technische Neuerungen an den Flugzeugen möglich wäre.

„Es muss leiser werden in der Region“,

sagten Neu-Isenburgs Bürgermeister Herbert Hunkel, Landrat Thomas Will (Groß-Gerau), Katrin Eder (Beigeordnete der Stadt Mainz) und Michael Antenbrink (Bürgermeister von Flörsheim), die Sprecherin und die Sprecher der Initiative. Eine verbindliche Regelung der Lärmobergrenze kann nach Überzeugung der ZRM die Situation um den Flughafen auf lange Sicht verbessern.

„Dass der Lärm von Flugzeugen das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall erhöht, für Schlafstörungen verantwortlich ist und die schulischen Leistungen minimiert, wissen wir jetzt. Mit Veröffentlichung der NORAH-Studie liegen die Fakten auf dem Tisch“, machte das Sprechergremium deutlich.

„Es wird Zeit, dass die Politik eine wirksame Lärmobergrenze einführt“,

fordern die Flughafenanrainer. Inzwischen habe auch die Hessische Landesregierung erkannt, dass es zu laut sei. Nach Ansicht der ZRM muss mit der Festlegung einer wirksamen Lärmobergrenze die Steigerung der Starts und Landungen auf dem Flughafen von der Zunahme des Fluglärms entkoppelt werden. Mittels technischer Neuerungen an den Flugzeugen könne es schon heute merklich leiser werden. Auf diesem Wege sei die prognostizierte Zahl der Flugbewegungen auch ohne Steigerung der Fluglärmbelastung möglich, heißt es in dem Beschluss. Zudem schaffe die Festlegung der jährlichen Lärmreduzierung den notwenden Anreiz, diese technischen Möglichkeiten zu nutzen.

Ob die Belastung mit Fluglärm das festgelegte Maß erreicht oder überschreitet, sei lokal oder stadtteilbezogen für die einzelnen Kommunen zu ermitteln. „Die Lärmobergrenze und ihre Einhaltung kann nicht nur auf die gesamte Region bezogen werden“, heißt es im Beschluss der ZRM. Weiterhin sei die gesamte Lärmsituation in der Region zu überwachen. Zudem fordert die Initiative ein Monitoring, um Überschreitungen der festgelegten Lärmobergrenze für die Menschen in der Region nachvollziehbar zu machen: „Überschreitungen der Lärmobergrenze müssen wirksame Sanktionen zur Folge haben.“