Erweiterung des Hessen-Centers

Aufstellungsbeschluss

Lageplan des Hessencenters

Frankfurt am Main – Für das Gebiet rund um das Hessen-Center in Bergen-Enkheim soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das hat der Magistrat der Stadt beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Sonderstandorts Einzelhandel innerhalb einer bestehenden gemischten Nutzungsstruktur geschaffen werden.

„Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche in verträglichem Umfang und der Unterbringung öffentlicher Nutzungen soll das bestehende Einkaufszentrum funktional und räumlich besser mit dem Stadtteil verbunden werden und somit einen Mehrwert für die Bewohner bieten“, berichtet Bürgermeister Olaf Cunitz.

Das seit den 1970er Jahren bestehende Hessen-Center nimmt mit einer Verkaufsfläche von rund 39.100 Quadratmetern eine wichtige Versorgungsfunktion für das östliche Stadtgebiet und die Umlandgemeinden ein. Städtebaulich ist der Standort jedoch nicht in die bestehende Siedlungsstruktur integriert und stellt keinen zentralen Versorgungsbereich für Enkheim dar. Gemäß dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt ist es das Ziel, den Standort des Hessen-Centers langfristig zu sichern und gegebenenfalls in verträglichem Umfang zu erweitern.

Der Betreiber des Hessen-Centers beabsichtigt nun eine Umstrukturierung und Erweiterung. Dabei sollen zunächst die sanierungsbedürftigen Parkplatzflächen abgerissen und in gestapelter Bauweise neu errichtet werden. In einem zweiten Schritt soll die Verkaufsfläche um 14.000 Quadratmeter auf insgesamt etwa 53.100 Quadratmeter erweitert werden und den Standort wirtschaftlich sichern. Der bestehende Bebauungsplan stellt hierfür keine rechtliche Grundlage dar. Daher soll mit dem neuen Bebauungsplan mit der Nummer 893 „Südlich Borsigallee / Am Hessen-Center“ das Planungsrecht zur Realisierung des Vorhabens geschaffen werden. Eine geplante Erweiterung der Verkaufsfläche bietet gleichzeitig das notwendige Potenzial zur städtebaulichen Integration des Standorts.

„Zwischen der Stadt Frankfurt und dem Investor soll im Zuge der Aufstellung des neuen Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, der die wesentlichen städtebaulichen und funktionalen Grundsätze des Vorhabens steuert und die Festsetzungen des Bebauungsplans insoweit konkretisiert“, sagt Cunitz. „Das betrifft unter anderem auch die Notwendigkeit eines Wettbewerbs zur Gestaltung der Fassaden sowie der Außenanlagen zur Borsigallee.“

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des Stadtteils Bergen-Enkheim an der Grenze zu Seckbach. Südlich schließt der Fechenheimer Wald an, nordwestlich das Seckbacher Gewerbegebiet, nördlich das Gewerbe- und Mischgebiet Enkheims und östlich der Enkheimer Ortskern. Der Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Borsigallee mit der U-Bahn-Trasse Richtung Enkheim, im Osten durch die Vilbeler Landstraße, im Süden durch die Bundesautobahn A66 sowie im Westen durch deren künftige Anschlussstelle Borsigallee. Die Größe des Plangebiets beträgt etwa 19,7 Hektar. Voraussetzung zu Aufstellung des Bebauungsplans ist ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.