Umstrukturierungsprogramm 2013 für Rebflächen: Antragstellung bis zum 31. Januar 2013

Das Antragsverfahren für die Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen der Europäischen Union im Weinbau für das Jahr 2013 wird eröffnet. Die Antragstellung ist möglich ab 2. Januar 2013 und endet am 31. Januar 2013. Anträge können, wie gewohnt, bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.

Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagsorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich.

Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Die Höhe der Beihilfe beträgt zwischen 6.000 €/ha (bei extensiver Rebanlage) bis zu 9.500 €/ha nach durchgeführter Bodenordnung.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungs-einheit, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 5 Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 m und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 m eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.
Antragsunterlagen können ab sofort bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Referat Landwirtschaft und Weinbau – sowie bei den zuständigen Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen Bad Bergzabern, Edenkoben, Maikammer und Offenbach abgeholt werden. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Frau Herbott, Tel.: 06341/940 435.

Die Antragsunterlagen sind bis spätestens 31. Januar 2013 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen (Ausschlussfrist).

Die Richtlinien und Antragsunterlagen können auch auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, unter der Adresse www.suedliche-weinstrasse.de Rubrik Was erledige ich wo -Umstrukturierung von Rebflächen-, heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Antragsteller, die 2013 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2010 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, einen Antrag auf Agrarförderung bis zum 15. Mai 2013 mit einem detaillierten Flächennachweis stellen müssen. Auf dieser Grundlage können dann Cross-Compliance-Prüfungen in den Betrieben erfolgen.