Raser auf Bundesstraße gestellt

Speedbiker

Unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt die Weinsberger Verkehrspolizei gegen einen 29-jährigen Motorradfahrer. Bereits Anfang Juni befand sich ein Beamter mit dem Videomotorrad auf Streife im Bereich der Bundesstraße 39 bei Wüstenrot, als eine Ducati mit offensichtlich weit überhöhter Geschwindigkeit an ihm vorbeifuhr.

Nur mit Mühe konnte der Ordnungshüter die Verfolgung des Rasers aufnehmen. Bei einer kurzen Nachfahrt stellte dieser Geschwindigkeitsüberschreitungen von 43 km/h bis zu 87 km/h über dem Limit fest.

Um die riskante Fahrt des Bikers zu beenden, versuchte der Polizeibeamte diesen mittels Sondersignalen auf sich aufmerksam zu machen und zum Anhalten zu bewegen. Dieser reagierte jedoch nicht. Nachdem es dem Ordnungshüter nach einiger Zeit doch noch gelang, den 29-Jährigen anzuhalten, war schnell klar, weshalb dieser nicht reagiert hatte – höchstwahrscheinlich um das äußerst laute Auspuffgeräusch seiner Ducati nicht ertragen zu müssen, hatte er Ohrstöpsel als Gehörschutz getragen.

Weiterhin wurde bei den Ermittlungen bekannt, dass dem 29-Jährigen die Fahrerlaubnis behördlich entzogen, der Führerschein an sich aber noch nicht eingezogen worden war. Obwohl es ihm bekannt gewesen sein müsste, dass er kein Kraftfahrzeug mehr führen darf, nahm er zumindest am 15. Juni erneut mit seinem Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teil.

Bekannt wurde dies, weil der 29-Jährige an einem Verkehrsunfall in Aalen beteiligt war. Weiter steht der mutmaßliche Raser im Verdacht, Videos ins Internet gestellt zu haben, die zeigen, wie er mit weit überhöhter Geschwindigkeit über die Straßen in der Region fegte und dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährdete.

Als Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 87 km/h sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von mindestens 1.200 Euro sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister und drei Monaten Fahrverbot vor. Da der Biker auf seiner Fahrt mehrere Male weit über dem Limit unterwegs war, kann der Motorradfahrer mit einer weitaus höheren Sanktion rechnen.