Neustadt an der Weinstraße ist gegen weitere Schneefälle gerüstet

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Die gemeldeten Schneefälle können Bauhofleiter Oliver Immig nicht aus der Ruhe bringen. „Wir sind gerüstet und haben genug auf Lager“, sagt Immig. Bis zu 350 Tonnen können in der Salzhalle in der Nachtweide gelagert werden.

Hinzu kommt Magnesiumchlorid, eine Lauge, die zusammen mit dem Salz ausgebracht wird, damit es auf dem Boden liegen bleibt und nicht verweht.

Wichtig zu wissen: Salz darf nur an Gefahrenstellen gestreut werden. Dazu zählen Brücken, Übergänge oder Treppen. Überall sonst kommt Split zum Einsatz, der im Frühjahr zusammengekehrt und entsorgt wird.

Das Salz, sagt Immig, könne man theoretisch essen. „Allerdings ist es so grobkörnig, dass ein Korn für einen Teller Suppe reicht.“ Vor zwei Jahren, als die Vorräte während des langen Winters zu Ende gingen, habe man aber normales Speisesalz geliefert bekommen.

Die Lkws des Bauhofs, die im Sommer Baumaterial und Grünschnitt transportieren, werden im Winter mit Streuautomaten versehen. An engen Stellen sind so genannte Handkolonnen unterwegs, Gruppen von zwei bis vier städtischen Mitarbeitern, die für Sicherheit sorgen. So ist auch gewährleistet, dass beispielsweise an Grünflächen sorgfältig gestreut wird und kein Salz auf Sträucher oder Rasenstücke fällt.

Schneefälle lösen im Bauhof eine Alarmierungskette aus. „Es gibt immer einen Verantwortlichen für den Winterdienst“, erklärt der Bauhofchef. Im Vorfeld werden Ruf-Bereitschaftspläne aufgestellt, auch über die Wochenenden. Nachts fährt ein Mitarbeiter relevante Strecken ab und setzt, wenn nötig, das Warnsystem in Gang.

Immig bittet Anwohner darum, genügend Platz für Fahrzeuge mit Schneepflügen zu lassen. Die können bis zu drei Meter breit sein. Auch sollte man Autos vorsichtshalber nicht an starken Gefällen parken.

Gestreut wird morgens ab 7 Uhr und abends bis 22 Uhr. Zuerst sind die Hauptverkehrsstraßen von Nord nach Süd sowie West nach Ost an der Reihe. Gehwege müssen von den Anliegern selbst geräumt beziehungsweise bestreut werden. Grundlage aller Regelungen ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Mehr Informationen im Internet unter www.neustadt.eu, Stichwort: Winterdienst.