Beschluss aus dem Stadtrechtsausschuss: „Grünes Dreieck“ in Gimmeldingen darf nicht bebaut werden

Grüne Insel außerhalb des Ortsteils oder attraktives Bauland mit Blick in die Weinberge – um diese Frage ging es unter anderem bei der letzten Sitzung des Stadtrechtsausschuss.

Die Eigentümerin des „Dreiecks“ südlich der Mithrasstraße, eingerahmt von drei Wirtschaftswegen, möchte auf dem knapp 800 Quadratmeter großen Gelände in Gimmeldingen ein Haus mit Einliegerwohnung bauen und hatte die Erteilung eines Bauvorbescheides beantragt. Dies lehnte die Stadt ab, die Eigentümerin hatte daraufhin Widerspruch eingelegt. Der Stadtrechtsausschuss bestätigte nun die Verweigerung eines positiven Bescheids.

In der Begründung heißt es zum einen, dass es für das Gebiet keinen Bebauungsplan gebe, vielmehr sei es auf dem Flächnutzungsplan als bestehende Grünfläche ausgewiesen. Darüber hinaus bilde die Stützmauer in der Verlängerung des Boschwegs eine natürliche Grenze zum Außenbereich. Der Platz liege zudem mit drei bis vier Metern erheblich höher als die Nachbargrundstücke, wäre er bebaut, würden massive Einblicksmöglichkeiten in die sensiblen hinteren Grundstücksbereiche der Nachbarn entstehen, argumentierte der Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses Andreas Bauer, der sich vor Ort ein Bild gemacht hatte. Durch einen 90-Grad-Knick in der Von-Geissel-Straße Ecke Mithrasstraße würde der Neubau auch keine optische Verlängerung der Gebäude darstellen. Die vorhandenen, das Grundstück einschließenden landwirtschaftlichen Wege seien nicht als Straßenverlängerungen zu werten.

Dem widersprachen die Eigentümer. Die exponierte Lage sei dadurch entstanden, dass die Grundstücke beim Bau der Wirtschaftswege als „Schuttplatz“ genutzt worden seien. Ihr Einspruch sei damals mit dem Argument: „wenn da gebaut wird, kommt eh alles weg“ abgewehrt worden. Darüber hinaus sei dem Vater der Eigentümerin – im Rahmen der Flurbereinigung Anfang der 70er Jahre – „in die Hand versprochen worden“ dass dieser Bereich Bauland werde, „das sehe man doch“, man müsse nur sieben Jahre warten (schriftlich könne dies nicht nachgewiesen werden). Allerdings habe man Straßenerschließungskosten zahlen müssen und die geplante Bebauung würde sich an die bereits bestehende anreihen.

Sollte die Stadt ihre Meinung ändern und die beiden Grundstücke als Bauland zulassen, sei man durchaus bereit, das Gelände ein Stück abzutragen und auch bei der Gestaltung des Wohngebäudes flexibel, versprachen die Widerspruchsführer.

Die Eigentümerin konnte innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Sie hat dies innerhalb der zulässigen Frist getan.