Mannheim:Bombendrohung geklärt

Einen großen Polizeieinsatz hatte eine Bombendrohung zur Folge, die am 16.08.2012, gegen 09.30 Uhr bei der MVV Energie AG telefonisch eingegangen war.

Ein Unbekannter hatte mit den Worten „Halbe Stunde geht ne Bombe hoch“ gedroht und dann das Gespräch beendet. Das Gebäude wurde daraufhin komplett vorsorglich geräumt. Ein schädigendes Ereignis trat nicht ein.

Durch die Staatsanwaltschaft Mannheim und den Bezirksdienst des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt wurden daraufhin die Ermittlungen wegen der Straftat „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ (126 StGB) aufgenommen.

Die ersten Ermittlungen ergaben, dass der Anruf von einem Handy aus mit unterdrückter Rufnummer geführt wurde. Zunächst führte die Spur nach Nordrhein-Westfalen, wo der Handybesitzer gemeldet war. Wie sich nach langwierigen Ermittlungen herausstellte, hatte der später ermittelte Tatverdächtige, ein 53-Jähriger aus Mannheim, bereits vor Jahren von dem damals in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Vorbesitzer das Handy erworben und weiterbetrieben.
Die umfangreichen Ermittlungen ergaben zudem den Verdacht, dass der 53-jährige Mannheimer am 16.08.2012 wenige Minuten nach dem Anruf in Mannheim auch noch einen Drohanruf bei einer Firma in Ludwigshafen abgesetzt hatte. Dort war es jedoch nicht zu einer Räumung gekommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim für die Wohnung des 53-jährigen Tatverdächtigen einen Durchsuchungsbeschluss, der am 25.09.2012 vollzogen wurde. Der 53-Jährige wurde dabei vorläufig festgenommen, zur Sache vernommen und nach Abschluss der Durchsuchungsmaßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. In seiner Wohnung wurde Beweismaterial aufgefunden, darunter auch als sogenannter Zufallsfund Beweismittel wegen des Verdachts der Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz (Softwarepiraterie private Anwendungen).

Der 53-Jährige wird nun wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in zwei Fällen und des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz angezeigt.