Landesfamilienpass 2013: Ausgabe der Gutscheinkarten

Alle Familien im Stadtkreis Heidelberg, die im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, erhalten ab sofort die neuen Gutscheine für 2013 bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg. Dazu sind der Landesfamilienpass, ein aktueller Kindergeldnachweis sowie ggf. ein Nachweis über den Bezug von Hartz IV mitzubringen. Mit dem Landesfamilienpass können zahlreiche Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg ermäßigt oder kostenlos besucht werden. Zusammen mit den Gutscheinen gibt es das Faltblatt zum Baden-Württemberg-Ticket der Bahn für die Wintersaison 2012/2013 mit Tipps für Ausflüge.

Wer bekommt den Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass wird unabhängig vom Einkommen ausgestellt für

Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind,

Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit einem oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigten Kinder, unabhängig davon, ob es leibliche Kinder sind, die in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnung) leben.

Weitere Tipps und Infos gibt es auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de, unter www.schloesser-und-gaerten.de und unter www.sozialministerium-bw.de.