Alkohol-Testkäufe: Erhebliche Mängel im Jugendschutz

Jugendliche können trotz strikten Verbots und regelmäßiger Kontrollen nach wie vor viel zu leicht hochprozentigen Alkohol im Einzelhandel kaufen. Das ist das Ergebnis einer weiteren Testkauf-Aktion der Stadt Mannheim.

Die aktuelle Aktion konzentrierte sich auf den Einzelhandel in den nördlichen Stadtteilen. Dabei wurde den beiden 17-jährigen Testkäuferinnen in 13 von insgesamt 22 Betrieben anstandslos der gewünschte hochprozentige Alkohol verkauft. Anders ausgedrückt: 59 Prozent der getesteten Läden verstoßen gegen den Jugendschutz. Die Verstöße verteilten sich auf alle Formen des Einzelhandels – Tankstellen, Supermärkte und Kioske schnitten vergleichbar schlecht ab.

„Das Ergebnis der Testkäufe ist erschreckend. Offenbar nehmen viele Einzelhändler den Jugendschutz nach wie vor nicht ernst“, zeigt sich Erster Bürgermeister und Ordnungsdezernent Christian Specht über das Ergebnis bestürzt und kündigt an: „Wir nehmen das als Auftrag, unsere Kontrollen und Testkäufe zu verstärken, um die Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen durch den offensichtlich nötigen Überwachungsdruck zu unterstützen.“

Nicht nur die zahlreichen Verstöße, die jetzt als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, bereiten den Mitarbeitern um Klaus Eberle, dem Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, Kopfzerbrechen. Denn bei einem Testkauf kam es neben der gesetzwidrigen Alkoholabgabe zu einem Zwischenfall: Die Testkäuferin wurde auf der Straße von Angehörigen des Einzelhändlers auf übelste Weise beschimpft. Hinzu kommt, dass einige der Ertappten mit Gleichgültigkeit reagierten.

„Manchen Einzelhändlern scheint es völlig egal, an wen sie die Spirituosen verkaufen. Bei einem Teil der Händler besteht in Sachen Jugendschutz offensichtlich keinerlei Unrechtsbewusstsein“, stellt Eberle fest. „Daher werden wir den Bußgeldrahmen des Gesetzes voll ausschöpfen.“ Das bedeutet bis zu 300 Euro für Verkäufer beziehungsweise 2 000 Euro für den verantwortlichen Gewerbetreibenden.

Die jugendlichen Testkäufer sind Auszubildende der Stadtverwaltung, die sich freiwillig für den Einsatz gemeldet haben und deren Eltern ihre Zustimmung gegeben haben. Sie werden jeweils von zwei Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdiensts begleitet.