Keine Klagen gegen Stadtbahn Nord

Der Planfeststellungsbeschluss für die Stadtbahn Nord ist bestandskräftig. Das hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mitgeteilt, da beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in der dafür vorgeschriebenen Frist keine Anfechtungsklage erhoben wurde.

Erster Bürgermeister und ÖPNV-Dezernent Christian Specht führt die reibungslose Planfeststellung vor allem auf den intensiven Bürgerdialog zurück, den die Stadt Mannheim seit Bekanntgabe des Vorhabens Ende 2009 durchgeführt hat:

„Wir haben die Bürgerinnen und Bürger sehr früh und intensiv an den Planungen für die Stadtbahn Nord beteiligt und im Dialog die Strecke gemeinsam optimiert“, berichtet Specht und ergänzt. „Über 7000 Arbeitsstunden von ortskundigen Mannheimer Bürgern sind in die Verbesserung der Planungen eingeflossen. So haben wir die Anregungen der Bürger schon lange vor der Planfeststellung berücksichtigt und schnell Rechtssicherheit für das Bauprojekt bekommen.“

Im Bürgerbeteiligungsverfahren wurde die Strecke deutlich verändert. Unter anderem entfiel ein ursprünglich in der Kirchwaldstraße geplanter Streckenabschnitt, auch der östliche Endpunkt der Strecke wurde verlegt. Außerdem wurde eine weitere Haltestelle eingefügt, zusätzliche Parkflächen vorgesehen und ein einspuriger Streckenabschnitt eingeplant.

Die so veränderte Strecke beschloss der Gemeinderat im Oktober 2010 mit großer Mehrheit. „Den erfolgreichen Dialog wollen wir auch während der Bauphase fortsetzen“, betont Specht. „Dazu haben wir drei Baustellenbeauftragte ernannt, die den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.“

Am 27. November letzten Jahres hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe den Plan für den Bau der Stadtbahn Nord festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss und die entsprechenden Pläne lagen vom 5. bis 19. Dezember in Mannheim zur Einsicht aus. Seit dem 21. Januar ist der Planfeststellungsbeschluss nun bestandskräftig, da keine Anfechtungsklagen erhoben wurden.