Keine öffentlichen Veranstaltungen an den Osterfeiertagen erlaubt

Anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage teilt die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Landau mit, dass gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage öffentliche Tanzveranstaltungen in der Zeit von Gründonnerstag, 04.00 Uhr bis Ostersonntag, 16.00 Uhr verboten sind.

Am Karfreitag, sind zudem öffentliche sportliche, turnerische sowie sonstige öffentlichen Veranstaltungen, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, verboten.

Um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger wird gebeten.