SGD Süd erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Rheinhauptdeiches in den Gemarkungen Bobenheim-Roxheim, Rhein-Pfalz-Kreis und der Stadt Worms

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat den Planfeststellungsbeschluss für die Ertüchtigung des Rheinhauptdeiches von Deich-km 18+200 bis Deich-km 19+400, Deichabteilung IV, in der Gemarkung Bobenheim-Roxheim, Rhein-Pfalz-Kreis und der Stadt Worms erlassen.

Wie Vizepräsident Willi Tatge erläutert, liegen damit die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau vor. Die Kosten der Baumaßnahme, mit der Ende 2013 begonnen werden soll, belaufen sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Planfeststellungsbeschluss sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der SGD Süd (www.sgdsued.rlp.de) veröffentlicht.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Durchführung der vorlegten Maßnahme dringend geboten, um den im öffentlichen Interesse liegenden Schutz der Bevölkerung am Rhein sowie deren Schutzgüter gegen Beeinträchtigungen infolge von Hochwasser zu bewahren, so Tatge.