Neustadt an der Weinstraße startet Online-Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis

Ab sofort können verschiedene Bürgerdienste online abgewickelt werden. Möglich macht dies der neue Personalausweis im Scheckkartenformat, der seit 1. November 2010 hergestellt wird.

Ohne Gang zum Amt können nun über www.neustadt.eu oder das Behördenportal rlpDirekt (www.rlpdirekt.de/rheinland-pfalz/verfahren/Stadt_Neustadt_an_der_Weinstr…) folgende Anträge online gestellt werden: Ausstellung eines Führungszeugnisses, Übermittlung einer Meldebescheinigung, Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Einrichtung einer Übermittlungssperre, Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller im Besitz des neuen Personalausweises mit „eID-Funktionalität“ ist und über die technischen Voraussetzungen (Kartenlesegerät) verfügt. Der integrierte Chip ist vom Ausweishersteller signiert, so dass keine Manipulation gespeicherter Daten vorgenommen werden kann. Auch ein unbefugtes Auslesen ist nicht möglich, da dies nur mit dem PIN und mit entsprechendem Berechtigungsnachweis möglich ist. Darüber hinaus findet die Datenübertragung verschlüsselt statt.

„Alte“ Ausweise sind weiterhin gültig, man kann sich aber jederzeit einen neuen bestellen. Die Gebühren liegen bei 28,80 Euro (bis 24 Jahre 22,80 Euro).

Weitere Informationen zu den Anwendungsmöglichkeiten des neuen Personalausweises unter www.personalausweisportal.de, Rubrik Bürgerinnen und Bürger.