Kommunalwahlen 2014

Aufstellung von Wahlvorschlägen wegen Novellierung Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung erst in der zweiten Jahreshälfte 2013 empfohlen

Der Gesetzgeber hat die neuen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes, die auch im Zusammenhang mit der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen stehen, zwischenzeitlich beschlossen. Die Änderungen und Neuregelungen haben zum Teil Auswirkung auf die Kommunalwahlordnung (KWO). Die erforderlichen Änderungen der KWO stehen derzeit noch aus.

Angesichts dessen ist den Wahlvorschlagsträgern zu empfehlen, mit der Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahlen 2014 bis zum Inkrafttreten der KWO abzuwarten.

Die Gesetzesänderungen können im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de/kw/index.html nachgelesen werden.