Zweieinhalb Wochen nach dem Start sind mehr als 450 Anträge eingegangen – Über sind 300 bewilligungsfähig

Familienminister Andreas Storm: Betreuungsgeld wird im Saarland gut nachgefragt

Seit 1. August sind bereits 454 Anträge auf Betreuungsgeld in der Elterngeldstelle beim Landesamt für Soziales in Saarbrücken eingegangen. 143 Anträge mussten abgelehnt werden, 311 wurden bzw. werden derzeit bewilligt.

Dies teilte Familienminister Andreas Storm  heute in Saarbrücken mit. „Das Betreuungsgeld wird im Saarland gut nachgefragt. Die hohen Zahlen zeigen auch, dass es für Eltern eine Alternative sein kann, die Betreuung ihres Kleinkindes selbst zu übernehmen oder in der Familie bzw. im privaten Umfeld zu organisieren. Damit ist das Betreuungsgeld ein Beitrag für echte Wahlfreiheit“, sagte der Minister. Das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes ist am 01. August 2013 in Kraft getreten.

Im Saarland wurden frühzeitig die Anträge auf Betreuungsgeld bereitgestellt, sodass zum offiziellen Start des Betreuungsgeldgesetzes die vorliegenden Anträge bearbeitet werden können. Die Nachfrage nach Anträgen zeigt, dass im Saarland Interesse am Betreuungsgeld besteht. Wer Betreuungsgeld beantragen will, sollte seinen Antrag frühzeitig stellen, am besten 4-6 Wochen bevor der Elterngeldbezug endet.

Die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen:

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Alle Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden und nicht in einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege) betreut werden, haben ab 1. August 2013 einen Anspruch auf Betreuungsgeld.

Die Höhe des Betreuungsgeldes, das für maximal 22 Monate gewährt wird, beläuft sich ab 1. August dieses Jahres auf monatlich 100 Euro, ab 1. August 2014 auf monatlich 150 Euro. Es wird in der Regel vom 15. bis maximal 36. Lebensmonat des Kindes gezahlt, oder bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind in öffentlich geförderter Betreuung angemeldet wurde. Fragen hierzu, beantwortet die Elterngeldstelle gerne.

Allgemeine Informationen zum Betreuungsgeld gibt es darüber hinaus auf der Internetseite der Elterngeldstelle. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um das Thema Betreuungsgeld beantwortet. Die Antragsformulare sind bei der Elterngeldstelle des Sozialministeriums erhältlich bzw. können unter www.betreuungsgeld.saarland.de heruntergeladen werden.